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Wer bezahlt Psychotherapie bei AOK?

Wer bezahlt Psychotherapie bei AOK?

Die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) ist eine der größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Sie bietet ihren Versicherten eine Vielzahl von Leistungen, einschließlich der Kostenübernahme für Psychotherapie. In diesem Artikel werden wir genauer darauf eingehen, wer die Kosten einer Psychotherapie bei AOK bezahlt.

1. Kostenübernahme bei AOK

Die AOK übernimmt in der Regel die Kosten für Psychotherapie, wenn diese medizinisch notwendig ist. Grundvoraussetzung ist, dass die Behandlung von einem approbierten Psychotherapeuten durchgeführt wird, der über eine Zulassung bei der AOK verfügt.

2. Notwendigkeit einer Psychotherapie

Damit eine Psychotherapie als medizinisch notwendig betrachtet wird, muss eine psychische Erkrankung vorliegen, bei der eine psychotherapeutische Behandlung erforderlich ist. Diese Diagnose wird in der Regel von einem Facharzt für Psychiatrie oder einem niedergelassenen Hausarzt gestellt. Der behandelnde Arzt entscheidet, ob eine Psychotherapie indiziert ist und stellt im Anschluss eine Überweisung für die Psychotherapie aus.

3. Erstgespräch und Antragsstellung

Nach der Überweisung durch den Arzt erfolgt ein Erstgespräch beim approbierten Psychotherapeuten. In diesem Gespräch werden die Probleme und Symptome besprochen, um die Notwendigkeit einer Psychotherapie zu ermitteln. Bei Zustimmung seitens des Patienten wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der AOK gestellt.

4. Genehmigungsverfahren

Die AOK prüft den Antrag auf Kostenübernahme und entscheidet über die Genehmigung. Dabei werden sowohl die medizinische Notwendigkeit als auch die Zulassung des behandelnden Psychotherapeuten berücksichtigt. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Fall variieren, in der Regel dauert es jedoch einige Wochen bis zur Entscheidung.

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5. Beschränkte Anzahl von Therapiesitzungen

Die AOK übernimmt nicht unbegrenzt viele Therapiesitzungen. Die Anzahl der genehmigten Sitzungen hängt von der Diagnose und der Art der Psychotherapie ab. Im Allgemeinen werden bei einer Kurzzeittherapie bis zu 25 Sitzungen und bei einer Langzeittherapie bis zu 45 Sitzungen genehmigt. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich.

6. Eigenanteil des Versicherten

Bei einer Psychotherapie übernimmt die AOK in der Regel einen Großteil der Kosten. Allerdings müssen Versicherte einen Eigenanteil von 10 Euro pro Sitzung selbst tragen. Dieser Eigenanteil ist jedoch auf höchstens 40 Euro pro Quartal begrenzt.

7. Weitere Informationen

Für detaillierte Informationen zur Kostenübernahme und zum Antragsverfahren für Psychotherapie bei der AOK ist es ratsam, sich direkt an die AOK zu wenden. Dort erhalten Versicherte alle relevanten Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung.


Bitte beachten Sie, dass die Informationen in diesem Artikel allgemeiner Natur sind und sich die konkreten Regelungen zur Kostenübernahme von psychotherapeutischen Behandlungen bei der AOK je nach individuellem Fall unterscheiden können. Es ist daher ratsam, sich bei der AOK oder einem zuständigen Mitarbeiter der Krankenkasse über die genauen Bedingungen und Prozesse zu informieren.