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Psychotherapie auf Krankenschein (volle Kostenübernahme) in Österreich

Psychotherapie auf Krankenschein (volle Kostenübernahme) in Österreich

Psychotherapie ist eine wichtige Behandlungsmethode für Menschen, die unter psychischen Problemen oder Störungen leiden. In Österreich haben Versicherte grundsätzlich Anspruch auf Psychotherapie, wobei die Kostenübernahme von der Krankenkasse abhängt. In diesem Artikel werden wir uns damit beschäftigen, wie die Kostenübernahme für Psychotherapie in Österreich geregelt ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um die volle Kostenübernahme zu erhalten.

Krankenschein in Österreich

In Österreich sind Menschen verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Die Krankenversicherung kann entweder über die gesetzliche Krankenversicherung (meistens über die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) oder die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)) oder über eine private Krankenversicherung erfolgen. Im Rahmen der Krankenversicherung erhalten Versicherte einen Krankenschein, der sie zur Teilnahme an medizinischen Behandlungen berechtigt.

Psychotherapie auf Krankenschein

Psychotherapie kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden, darunter ambulante Einzeltherapie, Gruppentherapie oder auch stationäre Behandlung in einer psychosomatischen Klinik. Im Falle von ambulanter Einzeltherapie können Therapiesitzungen bei einem approbierten Psychotherapeuten stattfinden.

Die Kostenübernahme für Psychotherapie in Österreich hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich des gewählten Therapeuten und des Versicherungsträgers. In der Regel übernehmen die Krankenkassen einen Teil der Kosten für eine begrenzte Anzahl von Sitzungen. Die Anzahl der kostenübernommenen Sitzungen variiert jedoch je nach Versicherung und kann zwischen 20 und 40 Sitzungen liegen.

Volle Kostenübernahme

Um eine volle Kostenübernahme für Psychotherapie zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst muss die Psychotherapie medizinisch indiziert und vom behandelnden Arzt oder Psychiater empfohlen werden. In den meisten Fällen wird eine schriftliche Überweisung benötigt, um eine Kostenübernahme zu beantragen.

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Des Weiteren muss der gewählte Therapeut über eine Zulassung als Psychotherapeut verfügen und in das bundesweite Psychotherapeutenregister eingetragen sein. Die Kostenübernahme kann nur bei approbierten Psychotherapeuten erfolgen.

Antragstellung und Genehmigung

Um eine volle Kostenübernahme für Psychotherapie zu beantragen, muss ein Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Der Antrag sollte alle relevanten Informationen enthalten, wie zum Beispiel die Überweisung des Arztes, die Diagnose und den gewählten Therapeuten.

Nach der Einreichung des Antrags wird dieser von der Krankenkasse geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Kostenübernahme genehmigt und der Versicherte kann mit der Psychotherapie beginnen.

Fazit

Psychotherapie ist in Österreich für Versicherte grundsätzlich zugänglich, wobei die Kostenübernahme von der Krankenkasse abhängt. Um eine vollständige Kostenübernahme zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, einschließlich einer medizinischen Indikation, Überweisung des Arztes und Auswahl eines approbierten Psychotherapeuten. Es ist wichtig, den Antrag bei der Krankenkasse rechtzeitig einzureichen und auf die Genehmigung zu warten, bevor mit der Psychotherapie begonnen wird.