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Erwerbsminderungsrente: Welche Krankheiten berechtigen zur Bezugsberechtigung?

Erwerbsminderungsrente: Welche Krankheiten berechtigen zur Bezugsberechtigung?

Bei welchen Krankheiten bekommt man die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente (EMR) ist eine Geldleistung, die Menschen in Deutschland mit einer dauerhaften Krankheit oder Behinderung erhalten können, die eine Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Um in den Genuss dieser Leistung zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Psychische Erkrankungen

Psychische Erkrankungen wie Depressionen und Angststörungen sind ein häufiger Grund für die Beantragung einer EMR. Menschen, die an einer solchen Erkrankung leiden, haben in der Regel eine eingeschränkte Fähigkeit, einem Beruf nachzugehen. Daher können sie unter bestimmten Bedingungen eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

Voraussetzungen zur Erlangung einer Erwerbsminderungsrente bei psychischen Erkrankungen

Um eine Erwerbsminderungsrente bei psychischen Erkrankungen zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller muss eine eindeutig diagnostizierte psychische Erkrankung haben
  • Es muss ein vollständiger psychologischer Befund vorliegen, der bestätigt, dass die Krankheit nicht nur vorübergehend ist und dass sie eine Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit verursachen kann
  • Der Antragsteller muss einen Antrag auf EMR stellen und den Antrag begleitenden medizinischen Befund beifügen
  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass er bei der letzten Erwerbstätigkeit mindestens 12 Monate gearbeitet hat
  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass er seit mindestens sechs Monaten arbeitslos ist
  • Der Antragsteller muss seine Eignung für eine Erwerbstätigkeit aufgrund seines Gesundheitszustands nachweisen

Krebserkrankungen

Krebserkrankungen sind ein weiterer häufiger Grund für die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente. Menschen, die an einer Krebserkrankung leiden, haben oft eine eingeschränkte Fähigkeit, einem Beruf nachzugehen. Daher können sie unter bestimmten Bedingungen eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

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Voraussetzungen zur Erlangung einer Erwerbsminderungsrente bei Krebserkrankungen

Um eine Erwerbsminderungsrente bei Krebserkrankungen zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller muss eine eindeutig diagnostizierte Krebserkrankung haben
  • Es muss ein vollständiger onkologischer Befund vorliegen, der bestätigt, dass die Krankheit nicht nur vorübergehend ist und dass sie eine Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit verursachen kann
  • Der Antragsteller muss einen Antrag auf EMR stellen und den Antrag begleitenden medizinischen Befund beifügen
  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass er bei der letzten Erwerbstätigkeit mindestens 12 Monate gearbeitet hat
  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass er seit mindestens sechs Monaten arbeitslos ist
  • Der Antragsteller muss seine Eignung für eine Erwerbstätigkeit aufgrund seines Gesundheitszustands nachweisen
  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass er die notwendige medizinische Versorgung erhält, um eine mögliche Erwerbstätigkeit aufrecht zu erhalten

Eingeschränkter Bewegungsapparat

Ein eingeschränkter Bewegungsapparat ist ein weiterer häufiger Grund für die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente. Menschen, die an einer solchen Erkrankung leiden, haben oft eine eingeschränkte Fähigkeit, einem Beruf nachzugehen. Daher können sie unter bestimmten Bedingungen eine Erwerbsminderungsrente beantragen.

Voraussetzungen zur Erlangung einer Erwerbsminderungsrente bei eingeschränktem Bewegungsapparat

Um eine Erwerbsminderungsrente bei eingeschränktem Bewegungsapparat zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller muss eine eindeutig diagnostizierte Erkrankung des Bewegungsapparates haben
  • Es muss ein vollständiger orthopädischer Befund vorliegen, der bestätigt, dass die Krankheit nicht nur vorübergehend ist und dass sie eine Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit verursachen kann
  • Der Antragsteller muss einen Antrag auf EMR stellen und den Antrag begleitenden medizinischen Befund beifügen
  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass er bei der letzten Erwerbstätigkeit mindestens 12 Monate gearbeitet hat
  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass er seit mindestens sechs Monaten arbeitslos ist
  • Der Antragsteller muss seine Eignung für eine Erwerbstätigkeit aufgrund seines Gesundheitszustands nachweisen
  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass er die notwendige medizinische Versorgung erhält, um eine mögliche Erwerbstätigkeit aufrecht zu erhalten
  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass er eine physische Rehabilitation erhält, um eine mögliche Erwerbstätigkeit aufrecht zu erhalten
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Fazit

Menschen, die an einer psychischen Erkrank